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Führerscheine(e) Binnen, See, SKS,...... |
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#51
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nicht ganz die Strassen sind fast überall gleich
aber es ist ein Unterschied ab ich am MDK mit 13km/h rumschipper oder auf der Adria das Wetter beurteilen soll Um nix anderes gehts bei dem Trööt..... beim Cro-Schein lernst du Wetterkunde, Terranavigation, Seezeichen und das Verhalten gegenüber von Fischern und Schwimmern/Tauchern auf der Adria. Da is es wurscht ob dein Boot einen Zwei od.Viertakter hat
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Gruß Günni Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. www.pferdehof-doehlau.de |
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#52
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Um diese Diskussion nun mal mit Fakten zu belegen, habe ich meine Versicherung direkt angeschrieben und gefragt, hier nun die Antwort:
Von: Peter Käufler Gesendet: Montag, 12. März 2012 23:17 An: info@vk-gallion.de Betreff: Wassersportversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, Es kreisen in diversen Boote-Foren und bei Wassersportfahrschulen immer wieder folgende Behauptungen: Falls ein Deutscher Staatsbürger mit einem gültigen Kroatischen Führerschein in Kroatien einen Schaden hat, würde die Versicherung nicht dafür haften. Ich habe nun in euren Versicherungsbedingungen folgendes gefunden: Ausgeschlossen von der Versicherung sind: 5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz besonders vereinbart. 5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug oder Beiboote - von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt, wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das Fahrzeug geführt hat, - in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen Überfahrten verwendet wird. oder: 4. Einschränkung der Haftung Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: 4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges, sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt hätte erkannt werden können. 4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat; Ich lese nun daraus: Wenn ich in Kroatien den vorgeschriebenen kroatischen Führerschein habe, bin ich im Besitz der vorgeschriebenen Erlaubnis, und damit ist es o.k. Besteht demnach Versicherungsschutz ? und nun die Antwort meiner Versicherung: Sehr geehrter Herr Käufler, natürlich besteht Versicherungsschutz in Ihrem beschriebenen Fall. Mit freundlichen Grüßen Axel Kroll Richard O. Gallion GmbH Versicherungskontor Otto-Hahn-Str. 23 71069 Sindelfingen Tel. 07031/46909-21 Fax 07031/46909-29 eMail: info@vk-gallion.de Internet: www.vk-gallion.de Ich kann allen nur empfehlen, geht zu dieser Versicherung, die ist die günstigste und es besteht Versicherungsschutz Entgegen allem Wunschdenken deutscher Bootsfahrschulen und SBF-Inhabern, die es anscheinend nur schwerlich ertragen können, daß sie ..... |
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#53
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Danke Peter
hatdugutgemacht
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Gruß Günni Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. www.pferdehof-doehlau.de |
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