Was sind denn nun beschränkte Sichtverhältnisse? Kann man das in km Sichtweite bei starkem Dunst oder Nebel ausdrücken? In der Rheinschifffahrts-polizeiverordnung (oder so ähnlich) steht, dass man bei beschränkter Sicht unverzüglich einen Hafen aufsuchen sollte. Und was steht für die Donau? Wahrscheinlich Ähnliches. Such mal zwischen Bingen und Koblenz bei schlechter Sicht einen sicheren Liegeplatz. Auf der Donau geht das ja noch eher, da kann ich im ruhigen Oberwasser einer Schleuse seitlich ankern.
Ich bin mal bei Sicht 1 km in Oberwinter zu Tal ausgelaufen und hab mich hinter einen "Blindenhund" geklemmt (langsam fahrendem Containerfrachter). Das ging bis Düsseldorf recht gut. Aber nervt! Nicht wegen der Kollisionsgefahr, sondern wegen der WSP-Streifen. Die haben mich aber nicht belästigt.
Zitat:
Zitat von MarkusP
Hi Dieter,
sorry aber ich hab Deinen Fehler gefunden:
Anlage 1 enthält die Begriffsbestimmungen. Hier ist in Nr28 geregelt was "beschränkte Sichtverhältnisse" sind. Die Nacht zählt NICHT dazu, es sei denn es regntet, hat Nebel usw.
Markus
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