Zitat:
Zitat von Luki
Was ich bis jetzt lesen
konnte ist, dass der Funk an sein muss (wenn schon vorhanden) und ich einen gültigen Funkschein besitzen muss.
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Abhörpflicht besteht grundsätzlich auch auf einem nicht ausrüstungspflichtigen Kleinfahrzeug, wenn ein frunktionsfähiges Funkgerät an Bord ist.
Also mach nicht betriebsbereit. Wegen fehlendem Funkzeugnis hast keine andere Wahl.
P.S. Du benötigst ausserdem eine Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur. Dies ist unabhängig vom Funkzeugnis nötig.