Übertragung von Bootszulassungen
Soweit ich weiß existieren für die bay. Seen eine Reihe von Genehmigungen aus der "guten alten Zeit", deren Zahl nicht reduziert wird, sondern aufgrund von Wartelisten an Interessenten bei Abmeldung von Booten wieder neu vergeben werden.
Diese Genehmigungen bleiben nicht als "Erbstück" in der Familie und können ohne Zustimmung des LRA nicht auf neue Boote übertragen werden.
Der Kauf eines alten Bootes und die Verschrottung danach ist m.W. kein geeignetes Mittel um zu einer Zulassung zu kommen.
Viele Grüße,
Fritz
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